eVB beantragen
Die Zulassung, Ummeldung oder Wiederinkraftsetzung eines Fahrzeugs erfordert eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Nach Übermittlung der Fahrzeugdaten prüfen wir Tarif, Einstufung und Deckungsumfang und stellen die eVB-Nummer zeitnah zur Verfügung.
Ablauf
- Digitale Übermittlung der Fahrzeugdaten
- Prüfung und Zuordnung
- Bereitstellung der eVB-Nummer
- Nach Zulassung Zusendung des Fahrzeugscheins
ACHTUNG:
Sofern Sie keine Wunschgesellschaft angeben bzw. die Versicherung analog dem bisherigen
Versicherungsschutz wünschen, benötigen wir zwingend den Erfassungsbogen KFZ.
In diesem Fall ermitteln wir aufgrund der Angaben das beste Angebot im Vergleichsrechner.
