Betriebliche
Mitarbeiterversorgung
Betriebliche Mitarbeiter-versorgung ist langweilig.
Produkte sind austauschbar.
Mitarbeiter wollen es nicht.
Wir sind bestens versorgt
Es ist so aufwendig
Genau diese herausforderung nehmen wir an
Wir schaffen betriebliche Mitarbeiterversorgungen, die
verstanden und angenommen werden
durch persönliche Gespräche und verständliche Beratung – nicht nur in der deutschen Sprache
Mehrwerte schaffen und ein gutes Gefühl vermitteln
Mitarbeiter erleben einen Nutzen, fühlen die Fürsorge und Verantwortungsübernahme des Unternehmens
transparent und nachvollziehbar sind
Broschüren, Unterlagen, Websites und digitale Mitarbeiterakten sorgen für einen Durchblick – zu jeder Zeit
Personalabteilungen und Lohnbuchhaltung entlasten
Dank unseres digitalen Portals vermeiden wir Papier, Unterschriften und Zeitaufwand
Wir sind nicht lauter. Wir sind nicht komplizierter.
Sondern wir setzen besser um – und vor allem einfacher.
Unser digitales Verwaltungssystem
Spürbare Entlastung
für HR und
Lohnbuchhaltung.
Zentrale, digitale Mitarbeiterakten.
Transparenz und Nach-vollziehbarkeit
Papierlose, Verwaltung, weniger Rückfragen
2070: 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung,
Variante 2 (moderate Entwicklung);
Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Stand 9.4.2024
BAV
Betriebliche Altersversorgung
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die Basis der Altersvorsorge in Deutschland. Aufgrund demografischer Entwicklungen, steigender Lebenserwartung und politischer Anpassungen ist jedoch absehbar, dass das gesetzliche Rentenniveau allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
Bereits seit 1974 wurde daher die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich verankert. Dass die Bedeutung immer mehr zunimmt und die Notwendigkeit einer betrieblich geförderten Versorgung bestärkt, zeigen die weiteren Maßnahmen unserer Regierung.
- 2002 Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
(§1a BetrAVG) - 01.01.2019: Einführung des Pflichtzuschusses für Arbeitgeber für Neuverträge (ab 01.01.2022 Pflichtzuschuss für Altverträge)
Betriebliche Altersversorgung
Jeder Mitarbeiter darf aus dem Bruttogehalt bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung in die Altersvorsorge einzahlen.
Durch die Zahlung direkt aus dem Bruttoverdienst werden Sozialabgaben und Lohnsteuer gespart. Der Arbeitgeber gibt mindestens 15 % Zuschuss, sofern er ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge spart.
Der Arbeitgeber sucht den Risikoträger und das Produkt der Altersvorsorge aus.
Er wird Versicherungsnehmer, da er die Beiträge abführt.
Alle weitergehenden Informationen zur bAV finden Sie in unseren
2070: 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung,
Variante 2 (moderate Entwicklung);
Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Stand 9.4.2024

HEIRAT

Geburt und Adoption

Wiederaufnahme des berufs nach der elternzeit

Erwerb und Finanzierung Einer immobilie

Einkommens-erhöhung

Überschreiten der Beitragsbemessungs-grenze
Unsere Versorgungswerke sind nicht beliebig:
Zuschussregelungen, Produkte und Tarife passen punktgenau auf das Unternehmen.
Wir begleiten, auf Wunsch des Arbeitgebers, die Mitarbeiter in verschiedenen Lebensphasen.
BESONDERHEIT:
GLOBAL LIFE DESIGN – unser Alleinstellungsmerkmal am Markt
Heirat, Familie oder Immobilienfinanzierung verändern nicht nur das Leben – sondern auch den Absicherungsbedarf. Wir ermöglichen daher, in bestimmten Lebensphasen
- 150.000 € Risikolebensversicherung und / oder
- Bis 1.750 € Berufsunfähigkeitsrente (zzgl. Überschüsse)
in die bestehende Altersvorsorge einzuschließen – und das mit vereinfachte Gesundheitsfragen.
Innerhalb von 6 Monaten nach einem besonderen Ereignis kann der Versicherungsschutz erweitert werden.
BBU
Betriebliche Berufsunfähigkeit
Jeder Vierte Arbeitnehmer ist im Laufe seines Berufslebens von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Was passiert bei einem längeren, krankheitsbedingten Ausfall?
Der Arbeitnehmer erhält 6 Wochen weiterhin seinen Lohn.
Ab der 7. Woche wird Krankengeld für eine Dauer von maximal 18 Monaten
(78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für ein und dieselbe Krankheit) durch die Krankenkasse gezahlt. Vom Krankengeld werden noch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Nach diesen 78 Wochen wird der nicht arbeitsfähige Arbeitnehmer auf Grundlage vom Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) „ausgesteuert“.
Nun bleiben nur drei Alternativen:
- Rückkehr in den Job
- Arbeitslosigkeit
- Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird an ehemalige Arbeitnehmer gezahlt, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
ABER:
Vor Zahlung dieser Rente wird geprüft, ob die Person in irgendeinem Beruf arbeiten kann.
Es geht nicht um den erlernten Beruf, sondern darum, wie viele Stunden Sie überhaupt noch arbeiten können – egal in welchem Beruf.
- Unter 3 Stunden – volle Erwerbsminderungsrente
- 3 bis unter 6 Stunden – halbe Erwerbsminderungsrente
- 6 Stunden oder mehr – kein Anspruch
Beispiel
2.500 € brutto
> 6 Stunden
arbeitsfähig
keinen Anspruch
keine
Leistung
0 €
3 – 6 Stunden
arbeitsfähig
halben Anspruch
ca. 17 % vom letzten
Bruttoeinkommen
425 €
< 3 Stunden
arbeitsfähig
vollen Anspruch
ca. 34 % vom letzten
Bruttoeinkommen
850 €
WANN IST MAN
Berufsunfähig im Sinne einer Versicherung?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer für eine Dauer von mindestens
6 Monaten nicht in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen. In diesem Fall kann man eine monatliche Rentenzahlung vereinbaren, die Berufsunfähigkeitsrente.
Was ist der Vorteil, die betriebliche Berufsunfähigkeit über den Arbeitgeber abzusichern?
- Vereinfachte bzw. keine Gesundheitsfragen
- Leistungszahlung, bei einer zu erwartenden Ausfalldauer ab 6 Monaten
- KEINE Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf
- nahezu alle Mitarbeiter sind versicherbar
- Beitrag wird aus dem Bruttoverdienst bezahlt
(Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer werden gespart) - Mindestens 15% Zuschuss vom Arbeitgeber
- Weiterführung ist nach Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich
Was macht uns besonders?
UNSERE VERSORGUNGSWERKE SIND NICHT BELIEBIG:
Produkt und Tarife passen punktgenau auf das Unternehmen
Wir analysieren gemeinsam die Mitarbeiterstruktur und passen unter Berücksichtigung der Berufsgruppen alles perfekt an
Wir begleiten alle Arbeitnehmer auch im Leistungsfall und kümmern uns aktiv, wenn diese aus der Lohnfortzahlung fallen
Wir hinterlegen alles digital – Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf alle Unterlagen und Dokumente
BKV
Betriebliche Krankenversicherung
Eine betriebliche Krankenversicherung ergänzt die
gesetzliche oder private Krankenversicherung und
ermöglicht den Arbeitnehmern einen schnelleren Zugang zu Leistungen, eine bessere Erstattung und zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten.
Für Arbeitnehmer
Keine Gesundheitsprüfung
Keine Wartezeiten
Arbeitgeber übernimmt die Beiträge
Sofort nutzbar
Für Arbeitgeber
Hohe Wertschätzung bei Mitarbeitern
Geringer Verwaltungsaufwand
Kalkulierbare Kosten
Gesundheitsförderung der Mitarbeiter
FAQs (BAV, BU, BKV)
Lorem Ipsum
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